Information
für PatientInnen mit einer Hirnverletzung
(sogenanntes SHT,
Schädel-Hirn-Trauma): Hier
werden einige Fragen beantwortet, die PatientInnen und
Angehörige beschäftigen, wenn sie durch eine
Hirnverletzung oder Hirnerkrankung betroffen sind, und
vor einer neuen Lebenssituation stehen. Das Gehirn
steuert sowohl Denk- und Wahrnehmungsvorgänge und
das Gefühlsleben eines Menschen als auch den
Körper mit allen seinen Bewegungen und
Empfindungen. Eine
Hirnschädigung kann sich z.B. auf folgende
Leistungen störend auswirken: Die
Hirnfunktionen können allgemein gestört sein,
so dass die PatientInnen in mehreren Bereichen
beeinträchtigt, oder in ihrem ganzen Verhalten
verändert sind. Je nach Ausmass und Ort der
Schädigung können die Hirnfunktionen auch nur
in einem Teilbereich gestört sein (z.B.
Sprachstörungen). Für
PatientInnen mit einer Hirnschädigung können
sich besondere Probleme in verschiedenen Lebensbereichen
ergeben: Die
Aufgaben der Neuropsychologie und der
Berufsberatung Untersuchung
In
der neuropsychologischen Untersuchung wird mit speziellen
Aufgabenserien abgeklärt, ob die Fähigkeiten
von PatientInnen noch vollständig erhalten sind in
den Funktionsbereichen Denken, Wahrnehmung, Reaktion,
Gedächtnis usw. Eine sorgfältige Untersuchung
dauert mehrere Stunden. Die Aufgaben werden zum Teil am
Computer durchgeführt. Eine Erfassung der Leistungen
der PatientInnen ist von entscheidender Bedeutung
für die Planung von therapeutischen, schulischen und
beruflichen Massnahmen zur Wiedereingliederung. Durch
eine Wiederholung der Untersuchung nach einiger Zeit
lässt sich auch der Verlauf einer Störung oder
Krankheit beurteilen. Auch für die Beurteilung der
Fahrtauglichkeit sind die neuropsychologischen Befunde
wichtig. Beratung
und Therapie Für
gesunde Menschen kann es oft schwierig sein, die
Reaktionen der PatientInnen zu verstehen, und
Verständnis für ihre Probleme aufzubringen.
Eine wichtige Aufgabe des Psychologen ist die Beratung
von Angehörigen, LehrerInnen, ArbeitgeberInnen und
TherapeutInnen anderer Fachgebiete, mit denen die
PatientInnen zu tun haben. In
der speziellen Berufsberatung wird der schulische oder
berufliche Wiedereinstieg betreut und an den
Problemen gearbeitet, die sich für die PatientInnen
ergeben, wenn sie lernen müssen, mit einer
veränderten Lebenssituation umzugehen. Ausserdem
beinhaltet die Therapie eine Lebensberatung bei
persönlichen Problemen, die im Zusammenhang mit
der Behinderung stehen. Wiedereingliederung
Die
schulische Wiedereingliederung: Nach der Abklärung
werden den BetreuerInnen und anderen beteiligten
Fachpersonen Empfehlungen abgegeben, damit gemeinsam eine
für die PatientInnen geeignete Kindergarten- oder
Schulform gesucht und die Wiedereinschulung geplant
werden kann. Die
berufliche Wiedereingliederung: Falls möglich,
werden die PatientInnen weiterhin an ihrem alten
Arbeitsplatz tätig sein. Die Beratung von
ArbeitgeberInnen und PatientInnen durch TherapeutInnen
kann notwendig sein, damit die PatientInnen für
Tätigkeiten eingesetzt werden, die für sie
geeignet sind. Wenn eine Tätigkeit im Rahmen des
früheren Arbeitsplatzes nicht mehr möglich ist,
wird in Zusammenarbeit mit BerufsberaterInnen eine
Berufsabklärung eingeleitet, die auf den jetzigen
Zustand der PatientInnen abstützt. Gegebenenfalls
ist eine Umschulung oder eine geschützte
Werkstätte notwendig. Falls die PatientInnen noch
nicht berufstätig waren, wird abgeklärt, welche
Ausbildung für sie in Frage kommt. Zuweisung
Zuweisende
Stellen sind in der Regel ÄrztInnen, Spitäler,
Versicherungen, RechtsanwältInnen. Kostenübernahme
durch die Versicherung Die
Kosten für meine Beratung werden von der
Privathaftpflichtversicherung meist übernommen. Ich
organisiere dies für Sie mit dem Anwalt oder der
Anwältin zusammen.
Beratung
und Koordination mit Anwälten, Ärzten und
Versicherungen nach Unfall (Schädel-Hirn-Trauma)
Die
Zusammenarbeit mit Behörden, Anwälten,
Ärzten, Schulen, Arbeitgebern, usw. ist immer
wichtig zur Koordination der Fortschritte. Durch
unzählige Aufträge habe ich viel Erfahrung zur
Vorbereitung einer Massnahme der IV, der SUVA oder
anderer Institutionen. Der Zeitgewinn kann
beträchtlich sein. Die Kosten können durch die
Haftpflichtversicherung
übernommen werden. Beratung und Organisation mache
ich für Sie.