Beratung und Koordination mit Anwälten, Ärzten und Versicherungen nach Unfall (Schädel-Hirn-Trauma)
Gutachten
Beratung und Koordination mit Anwälten, Ärzten und Versicherungen nach Unfall (Schädel-Hirn-Trauma)
Gutachten
Die Zusammenarbeit mit Behörden, Anwälten, Ärzten, Schulen, Arbeitgebern, usw. ist immer wichtig zur Koordination der Fortschritte. Durch unzählige Aufträge habe ich viel Erfahrung zur Vorbereitung einer Massnahme der IV, der SUVA oder anderer Institutionen. Der Zeitgewinn kann beträchtlich sein. Die Kosten können durch die Haftpflichtversicherung übernommen werden. Beratung und Organisation mache ich für Sie.
Information für PatientInnen mit einer Hirnverletzung (sogenanntes SHT, Schädel-Hirn-Trauma):
Hier werden einige Fragen beantwortet, die PatientInnen und Angehörige beschäftigen, wenn sie durch eine Hirnverletzung oder Hirnerkrankung betroffen sind, und vor einer neuen Lebenssituation stehen. Das Gehirn steuert sowohl Denk- und Wahrnehmungsvorgänge und das Gefühlsleben eines Menschen als auch den Körper mit allen seinen Bewegungen und Empfindungen.
Eine Hirnschädigung kann sich z.B. auf folgende Leistungen störend auswirken:
•Orientierung in Raum und Zeit (z.B. sich nicht mehr zurechtfinden auf der Strasse, das Datum nicht mehr wissen)
•Belastbarkeit (z.B. raschere Ermüdbarkeit)
•Aufmerksamkeit und Konzentration (z.B. etwas übersehen oder überhören, Flüchtigkeitsfehler)
•Wahrnehmung (z.B. Mühe haben, zu verstehen, was über die Augen, das Gehör und die Körperempfindung aufgenommen wird)
•Lernen und Gedächtnis (z.B. bekannte Namen nicht erinnern und neue nicht behalten können)
•Sprache (z.B. Störung von Sprachverständnis, sprachlichem Ausdruck, Lesen und Schreiben)
•kompliziertere Denkfunktionen (z.B. Logisches Denken, Planen, Problemlösen, Anpassungsfähigkeit ist erschwert)
•Gefühle und seelisches Befinden (z.B. erhöhte Reizbarkeit, Entmutigung)
Die Hirnfunktionen können allgemein gestört sein, so dass die PatientInnen in mehreren Bereichen beeinträchtigt, oder in ihrem ganzen Verhalten verändert sind. Je nach Ausmass und Ort der Schädigung können die Hirnfunktionen auch nur in einem Teilbereich gestört sein (z.B. Sprachstörungen).
Für PatientInnen mit einer Hirnschädigung können sich besondere Probleme in verschiedenen Lebensbereichen ergeben:
•in der Schule oder Ausbildung
•im Beruf
•im Verhalten gegenüber anderen Menschen
•im Zusammenleben mit PartnerIn und Familie
Die Aufgaben der Neuropsychologie und der Berufsberatung
Untersuchung
In der neuropsychologischen Untersuchung wird mit speziellen Aufgabenserien abgeklärt, ob die Fähigkeiten von PatientInnen noch vollständig erhalten sind in den Funktionsbereichen Denken, Wahrnehmung, Reaktion, Gedächtnis usw. Eine sorgfältige Untersuchung dauert mehrere Stunden. Die Aufgaben werden zum Teil am Computer durchgeführt. Eine Erfassung der Leistungen der PatientInnen ist von entscheidender Bedeutung für die Planung von therapeutischen, schulischen und beruflichen Massnahmen zur Wiedereingliederung. Durch eine Wiederholung der Untersuchung nach einiger Zeit lässt sich auch der Verlauf einer Störung oder Krankheit beurteilen. Auch für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit sind die neuropsychologischen Befunde wichtig.
Beratung und Therapie
Für gesunde Menschen kann es oft schwierig sein, die Reaktionen der PatientInnen zu verstehen, und Verständnis für ihre Probleme aufzubringen. Eine wichtige Aufgabe des Psychologen ist die Beratung von Angehörigen, LehrerInnen, ArbeitgeberInnen und TherapeutInnen anderer Fachgebiete, mit denen die PatientInnen zu tun haben.
In der speziellen Berufsberatung wird der schulische oder berufliche Wiedereinstieg betreut und an den Problemen gearbeitet, die sich für die PatientInnen ergeben, wenn sie lernen müssen, mit einer veränderten Lebenssituation umzugehen. Ausserdem beinhaltet die Therapie eine Lebensberatung bei persönlichen Problemen, die im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Wiedereingliederung
Die schulische Wiedereingliederung: Nach der Abklärung werden den BetreuerInnen und anderen beteiligten Fachpersonen Empfehlungen abgegeben, damit gemeinsam eine für die PatientInnen geeignete Kindergarten- oder Schulform gesucht und die Wiedereinschulung geplant werden kann.
Die berufliche Wiedereingliederung: Falls möglich, werden die PatientInnen weiterhin an ihrem alten Arbeitsplatz tätig sein. Die Beratung von ArbeitgeberInnen und PatientInnen durch TherapeutInnen kann notwendig sein, damit die PatientInnen für Tätigkeiten eingesetzt werden, die für sie geeignet sind. Wenn eine Tätigkeit im Rahmen des früheren Arbeitsplatzes nicht mehr möglich ist, wird in Zusammenarbeit mit BerufsberaterInnen eine Berufsabklärung eingeleitet, die auf den jetzigen Zustand der PatientInnen abstützt. Gegebenenfalls ist eine Umschulung oder eine geschützte Werkstätte notwendig. Falls die PatientInnen noch nicht berufstätig waren, wird abgeklärt, welche Ausbildung für sie in Frage kommt.
Zuweisung
Zuweisende Stellen sind in der Regel ÄrztInnen, Spitäler, Versicherungen, RechtsanwältInnen.
Kostenübernahme durch die Versicherung
Die Kosten für diese Dienstleistung werden von der Privathaftpflichtversicherung meist übernommen. Ich organisiere dies für Sie mit dem Anwalt oder der Anwältin zusammen.
Gutachten
Ich erstelle Gutachten ab Dossier oder mit Kontakt zu Patienten. Ich analysiere Ausbildungen, vergleiche Schulen oder andere Ausbildungsinstitutionen auf Berufsmöglichkeiten und Berufschancen.
